Cloud Sicherheit – Neue DSGVO nimmt Unternehmen in die Pflicht
14.09.2016
Die kürzlich mit einer Übergangsfrist bis Mai 2018 in Kraft getretene neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat unter Cloud Nutzern für beträchtliche Irritationen gesorgt.
Neue DSGVO: Es geht um mehr Cloud Sicherheit – nicht um Verzicht auf die Cloud
So scheint bei Vielen z.B. der Eindruck entstanden zu sein, es sei strafbar, personenbezogene Daten in der Cloud zu speichern, was beim einen oder anderen das Unbehagen gegen Cloud-Lösungen verstärkt haben mag.
Die neue Regelung verbietet jedoch keine Speicherung, sondern verpflichtet Unternehmen auf den Schutz personenbezogener Daten in der Cloud und zu einer Dokumentation des Datenaustauschs mit der Cloud. Sollte es also z.B. zu einem Datendiebstahl oder Manipulationen kommen und eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachweisbar sein, drohen Geldstrafen.
Eignet man sich dagegen das technische und organisatorische Knowhow an oder beschäftigt einen Experten in Sachen Datenschutz und Datensicherheit in der Cloud, um die Vorgaben der DSGVO umzusetzen, gibt es also keinen Grund, auf die Cloud als effektiven Baustein bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu verzichten.
Haben Sie weitere Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Cloud, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für Firmen. Wir sind über das Kontaktformular oder telefonisch erreichbar und freuen uns auf Sie.