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Das Inkrafttreten der DSGVO

28.05.2018

Mit dem aktuellen Inkrafttreten der DSGVO ist sie in aller Munde.

Ist die DSGVO wirklich zielführend?

DSGVOÖffentlich wird diskutiert, ob die DSGVO das Ziel des verbesserten Schutzes der Daten der EU-Bürger wirklich erreicht. Kurioser Weise erhitzt direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO die Meldung, dass Facebook ab sofort umfangreiche Daten der WhatsApp-Nutzer an Facebook übermittelt die Gemüter. Eigentlich war WhatsApp genau dies durch ein Hamburger Gericht verboten worden; mit Inkrafttreten der DSGVO sind jetzt wohl allerdings andere Stellen zuständig. Gerade die mit der DSGVO eingeführten Millionenstrafen sollten eigentlich abschrecken. Sorgen bereiten die möglichen Bußgelder und Strafbarkeiten jedoch anscheinend vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Gründe für den Datenschutz

Für einen EU-weit harmonisierten Datenschutz gibt es viele gute Gründe: Nicht nur Unternehmen wie North Data sammeln und aggregieren Daten, sondern auch für die aus dem eCall-System (automatischer Notruf durch das KFZ bei Unfällen, gesetzliche Verpflichtung für neue KFZ seit 04/2018) gesammelten Daten wie Standort-Angaben gibt es viele Interessenten. Amazon meldete ein Patent an, das nach dem Drohnenüberflug bspw. zur Warenauslieferung Empfehlungen für Dachreparaturen bewirbt. Webshops verwenden Standortinformationen, um in reicheren Gegenden andere Preise darzustellen. Die mittlerweile verbotene Puppe Cayla spionierte in Kinderzimmern, WhatsApp möchte alle Kontakte der Nutzer auf Telefonen auslesen. iPhones kennen Fingerabdrücke, biometrische Gesichtsmerkmale, identifizieren automatisch im Hintergrund Personen auf Photos, analysieren die Fortbewegungsart und vieles mehr.

Was sind personenbezogene Daten?

Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ob groß oder klein. Als personenbezogene Daten sind alle Informationen anzusehen, die einer natürlichen Person zuzuordnen sind. Die Visitenkarte enthält personenbezogene Daten, weshalb für deren Verwendung auch die Vorschriften der DSGVO gelten. Selbst IP-Adressen werden als personenbezogene Daten gewertet – eigentlich unverständlich, da die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen bereits für die Polizei große Schwierigkeiten bereitet und normalen Unternehmen weit weniger Auskunftsrechte zustehen, weshalb die Identifizierung von Personen, die Ihre Unternehmens-Webseite besucht haben, für Unternehmen (fast) unmöglich erscheint.

Informationsveranstaltung der Mahr EDV

Für Kunden und Interessierte führt Mahr EDV in den kommenden Tagen eine Informationsveranstaltung zum Thema DSGVO gemeinsam mit der internationalen Kanzlei K&L Gates LLP durch. Die Teilnehmer erhalten praktische Tipps zur Umsetzung der DSGVO sowie Checklisten, Vorlagen und Lösungsvorschläge.