DSGVO Rekord Bußgeld gegen Deutsche Wohnen SE
13.11.2019
Seit Anfang der vergangenen Woche berichten die Medien über ein Rekord Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen von 14,5 Millionen EUR. Grund ist ein Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO. Der Betrag sprengt die Höhe bisher verhängter Bußgelder beträchtlich. Allerdings berichtete Mahr EDV an dieser Stelle bereits im letzten Monat, dass zwar die höchsten bis dato in Deutschland geforderten Bußgelder zwischen 50.000 und 200.000 EUR lagen, in Berlin aber bereits geprüft werde, ein Bußgeld im zweistelligen Millionenbereich gegen ein zu der Zeit nicht näher benanntes Unternehmen zu verhängen. (hier: https://www.mahr-edv.de/probleme-der-dsgvo-umsetzung). Nun herrscht Klarheit, dass die Deutsche Wohnen das betroffene Unternehmen ist.
Der Verstoß der Deutsche Wohnen
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verhängte das Rekord Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen EUR, weil teils persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen unlöschbar im Archiv des Unternehmens aufbewahrt worden waren (siehe z.B. Die Welt).
Die Bestimmung der Höhe des Rekord Bußgeld
Für die Höhe eines Bußgeldes ist wohl der Umsatz des betreffenden Unternehmens die entscheidende Bezugsgröße – im Falle der Deutsche Wohnen wären das ca. 1,4 Milliarden. Damit hätte das maximale Bußgeld sogar bei 28 Millionen EUR liegen können. Gegen das Unternehmen habe eine gewisse Vorsätzlichkeit gesprochen, zu seinen Gunsten wurde ausgelegt, dass es keine missbräuchlichen Zugriffe auf die Daten gab und bereits erste Maßnahmen zur Bereinigung des rechtswidrigen Zustandes ergriffen wurden. Dementsprechend hielt die Datenschutzbehörde offenbar ein Bußgeld im „mittleren“ Bereich für angemessen und verhängte die besagten 14,5 Millionen.
Ende der DSGVO Schonzeit?
Offensichtlich setzt die Datenschutzbehörde mit dem in dieser Höhe verhängten Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen ein Zeichen, schließlich wird hier ein mittleres Vergehen in Millionenhöhe abgestraft: das Unternehmen wird nicht für Datenmissbrauch, sondern eine zu lange Lagerung belangt. Entsprechend heißt es aus Datenschutzkreisen, dass die „Zeit der Beratung“ in Sachen DSGVO vorbei sei – und nun gesetzeskonform gehandelt werden müsse – das betrifft auch Datenbestände, die vor Inkrafttreten der DSGVO angelegt wurden. Ein von Die Welt (s.o.) befragter „Topjurist“ geht davon aus, „dass dieses Vorgehen“ gegen die Deutsche Wohnen „erst der Anfang gewesen ist, bundesweit werden aus seiner Sicht weitere Fälle folgen.“
Haben Sie Fragen zur DSGVO-Kompatibilität Ihres Unternehmens? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für Firmen. Wir sind über das Kontaktformular oder telefonisch erreichbar und freuen uns auf Sie.