Elektronische Rechnungen ohne Signatur erlaubt
18.11.2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 erlaubt rückwirkend zum 01.07.2011 die Rechnungsstellung ohne qualifizierte elektronische Signatur.
Der Artikel 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011 reduziert die Anforderungen an elektronische Rechnungen.
Durch die neue Gesetzgebung haben Unternehmen künftig mehr Freiraum beim Rechnungsversand, wenn der Rechnungsempfänger beispielsweise dem elektronischen Rechnungsversand per Mail zustimmt.
Für Unternehmen ergeben sich somit neue Möglichkeiten, Prozesse zu vereinfachen, Ressourcen zu sparen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten.
Durch geeignete innerbetriebliche Maßnahmen muss die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Rechnungen jedoch sicher gewährleistet und ein gesicherter Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung hergestellt werden.
Gerne beraten die IT Experten der Mahr EDV GmbH zu neuen oder optimierbaren IT Prozessen und Verfahren, die Ihnen ein effektives, ressourcensparendes und störungsfreies Arbeiten ermöglichen.
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